Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel - wie?

Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel

Wer umzieht oder seinen Telefonanbieter wechselt, bekommt normalerweise auch eine neue Telefonnummer. Jedoch ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden, bis alle Bekannte und Verwandten die Nummer wieder haben und jemand in dieser Zeit eventuell nicht erreicht werden kann. Die Rufnummernmitnahme ist in vielen Fällen möglich, jedoch gibt es kleine Fallen, die zu umgehen sind, dass solch ein Wechsel ohne Probleme klappt. Das Mitnehmen der Rufnummer ist möglich beim:

  • Festnetz
  • Mobilfunk

Rufnummernmitnahme – Festnetz

Grundsätzlich hat jeder per Gesetz das Recht seine bisherige Rufnummer zu behalten. In der Praxis kann sich dies jedoch etwas schwierig gestalten, da gewisse Formalitäten eingehalten werden müssen. Die Rufnummer betrifft ein Persönlichkeitsrecht und kann daher nur bei genauem Einhalten auch mitgenommen werden. Dies passiert auch nur dann, wenn der Vorwahlbereich erhalten bleibt. Ist ein Umzug weiter nötig, dann kann die Rufnummer nicht mitgenommen werden.

Zwei Fälle zu beachten:

  • Umzug mit dem bisherigen Anbieter (Umstellungsauftrag)
  • Wechsel des Anbieters (Rufnummernportierung)

Im ersten Fall wird lediglich der aktuelle Anbieter über den Umzug informiert und dieser schaltet die Nummer zur passenden Zeit auf einen anderen Kabelweg.

Wir der Anbieter gewechselt, sollten jedoch gewisse Dinge beachtet werden, um die alte Rufnummer tatsächlich behalten zu können. Dazu zählt es, nicht selbst den alten Vertrag zu kündigen. Dies läuft über den neuen Anbieter, bei dem das Rufnummern holen in Auftrag gegeben wird. Für die rechtliche Wirksamkeit ist es nötig eine Unterschrift des Kunden zu haben, deshalb bekommt dieser ein Formular vom neuen Anbieter, welches auf dem Postweg zurückgeschickt werden muss.

Wichtig ist dabei, dass die Daten genau gleich sind, wie die beim bisherigen Anbieter gemeldeten. Ansonsten kann es unter Umständen zur Ablehnung der Portierung kommen.

Ist dennoch bereits eine Kündigung erfolgt, besteht innerhalb von einem Vierteljahr die Möglichkeit die Nummer noch zu portieren. In diesem Fall muss bei dem neuen Anbieter ein Formular ausgefüllt werden, dass die die nachträgliche Portierung beauftragt.

Rufnummernmitnahme – Handy

Rufnummernmitnahme beim Handy

Handyvorwahlnummern sind verschiedenen Anbietern zugeordnet. Wird der Anbieter gewechselt, kann die Vorwahl jedoch mitgenommen werden. In den wenigstens Fällen stellen sich Anbieter quer. Da es keinerlei gesetzliche Verpflichtung für die Übernahme der Rufnummer gibt, kann dieser Vorgang abgelehnt werden. Der neue Anbieter sollte zur eingehenden Portierung gefragt werden.

Zweite Festnetznummer einrichten

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die alte Nummer auf den neuen Festnetzanschluss laufen zu lassen. So ist sowohl die alte wie auch die neue Nummer aktiv und die Erreichbarkeit bleibt gewährt. Dieser Schritt funktioniert bei den passenden technischen Voraussetzungen problemlos. Zieht jedoch ein Paar zusammen und soll die Nummer auf den Anschluss des Partners laufen, welcher einen anderen Namen trägt, ist dieser Schritt meist unmöglich. Auch das Gesetz sieht hier eine rechtliche Grundlage.

Bei manchen Anbietern ist es jedoch möglich, eine Rufnummernumleitung einzurichten und so doch beide Rufnummern zu vereinigen. Hier muss speziell nach so einer Konstellation gefragt werden und eventuell müssen zusätzliche Kosten in Kauf genommen werden. Wichtig ist, dass alle Rufnummern angegeben werden, die mit diesem Vorgang zu tun haben, um eine Unvollständigkeit zu vermeiden.

Ein Wort zur Vorsicht

Wer einen Vertrag kündigt, wird oft vom bisherigen Anbieter per Telefon konsultiert. Es wird dabei die Frage gestellt, ob nicht doch der bisherige Anbieter weiter verwendet werden möchte. Hier muss eindeutig mit „Nein“ geantwortet werden. Andernfalls kann es zu einer Ablehnung der Portierung kommen.

Beachtet werden muss auch:

  • Die Kündigungsfrist
  • Die Mindestvertragslaufzeit

Werden diese Zeiten eingehalten und die obigen Punkte beachtet, steht einem erfolgreichen Wechsel mit der alten Telefonnummer nichts im Wege und die Erreichbarkeit bleibt auch nach einem Anbieterwechsel vorhanden.

 

Weiterführende Ratgeber:

 

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